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Die Zielsetzung des Collegium Orientale

1) Das COr ist eine ökumenische Einrichtung: Es ist international und interkonfessional ausgerichtet. Studierende aller orientalischen Schwesterkirchen sind eingeladen, miteinander zu studieren, zu beten und zusammen zu leben, damit in einem offenen Miteinander die Kenntnis und das Gespür füreinander wachsen kann.

2) Das COr will, zusammen mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU), zu einer gediegenen spirituellen und theologischen Ausbildung der Kollegiaten verhelfen. Sie sollen in ihrer geistlichen Berufung reifen und in ihrer wissenschaftlichen Befähigung wachsen.

3) Das COr will für die jeweiligen Kirchen zuverlässige Mitarbeiter und für den interkonfessionellen Dialog kompetente Gesprächspartner ausbilden und fördern.

4) Das COr greift ein ökumenisches, weltkirchliches und gesellschaftspolitisches Desiderat auf, das vielfach in den Verlautbarungen des II. Vaticanum und des Hl. Stuhles gewünscht wird.

Das Collegium Orientale im rechtlichen Kontext

Die rechtlichen Grundlagen des COr

Mit Wirkung vom 01. September 1998 hat der Bischof von Eichstätt, Dr. Walter Mixa, mit einem entsprechenden Statut das COr errichtet.

1) Das COr ist eine selbständige Einrichtung der Diözese Eichstätt und untersteht dem Bischof von Eichstätt. Der Bischof ist der erste Hirte an Christi Statt und sein Abbild.

2) Das COr ist im Bischöflichen Seminar Collegium Willibaldinum untergebracht. Die Rechts- und Besitzverhältnisse sind Angelegenheit des Bischofs von Eichstätt, des aktuellen Regens des Priesterseminars und des aktuellen Rektors des COr , soweit die Errichtungsstatuten nichts anderes vorsehen.

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